AGBs
Stand: 25.01.2023
§1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendbarkeit der AGB
Der vorliegende Vertrag ist ein Werkvertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem:der Auftraggeber:in. Er umfasst die Lieferung von Fotos innerhalb eines definierten Zeitraums. Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB geschlossen, sofern keine abweichende einzelvertragliche Regelung getroffen wurde. Diese AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des:der Auftraggeber:in oder eines:r Vermittler:in.
§2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt durch die Übermittlung einer schriftlichen Annahme des Angebots (z.B per E-Mail) zustande.
§3 Lieferung
Die Lichtbildwerke (nachfolgend „Bilder“ genannt) oder Videos werden ausschließlich in elektronischer Form und in der aktuell technisch möglichen Auflösung der Auftragnehmerin bereitgestellt.
Die Lieferung gilt als erbracht, sobald die Zugangsdaten zur Online-Galerie übermittelt wurden, sofern dies im Angebot festgehalten ist.
Mit der Bereitstellung des Online-Albums geht die Verantwortung für die Bilder und Videos sowie für damit verbundene Persönlichkeitsrechte (z. B. das Recht am eigenen Bild) auf den:die Auftraggeber:in über.
Unmittelbar nach der Datenübermittlung gilt der Auftrag als erfüllt und berechtigt zur Rechnungslegung.
Der:die Auftraggeber:in wird über die maximale Verfügbarkeit der Online-Galerie informiert. Es liegt in seiner:ihrer Verantwortung, die Dateien innerhalb dieses Zeitraums auf eigenen Geräten zu speichern.
RAW-Dateien werden weder herausgegeben noch verkauft, da sie als unfertiges Produkt gelten. Die Auftragnehmerin wurde für ihren individuellen Stil gebucht, der sich erst im final bearbeiteten Bild widerspiegelt.
§4 Urheberrecht
Sämtliche Urheber:innen- und Leistungsschutzrechte gemäß §§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG verbleiben bei der Auftragnehmerin.
Nach vollständiger Bezahlung des Honorars erhält der:die Auftraggeberin ein uneingeschränktes, jedoch nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern.
Die entgeltliche Weitergabe der Bilder ist nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die unentgeltliche Weitergabe (insbesondere im privaten Umfeld) ist gestattet.
Die Auftraggeber*innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin die entstandenen Bilder zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen darf.
Die Auftragnehmerin wird keine Bilder veröffentlichen, die sich objektiv nachteilig auf die abgebildeten Personen auswirken könnten.
Rabattregelung:
Im Angebot ist bereits ein 15 %-Rabatt berücksichtigt, da eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorausgesetzt wird.
Wird einer Veröffentlichung nicht zugestimmt, entfällt dieser Rabatt, und die 15 % werden auf den Gesamtbetrag aufgeschlagen.
Erfolgt der Widerruf nach Vertragsunterzeichnung oder nach Bildlieferung, ist der Rabatt nachträglich in voller Höhe zu zahlen.
Der:die Auftraggeberin ist verpflichtet, alle anwesenden Personen gemäß § 4 Abs. 4 DSGVO über das Fotografieren zu informieren.
§5 Eigentum, Archivierung und Löschung
Das Eigentum am Rohmaterial (Negative, RAWs etc.) verbleibt aufgrund des Urheber:innenrechts bei der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin speichert die ausgelieferten Bilder aus gesetzlichen Gründen für mindestens drei Jahre digital. Eine Garantie für deren Verfügbarkeit oder eine Haftung bei Datenverlust wird jedoch ausgeschlossen.
Unverwertete oder nicht ausgelieferte Aufnahmen werden aus Gründen der DSGVO-konformen Datenminimierung zwei Monate nach Auftragsdatum gelöscht.
§6 Ansprüche Dritter
Die Einholung von Zustimmungserklärungen für abgebildete Personen oder Objekte (z. B. Marken, Kunstwerke) liegt in der Verantwortung des:der Auftraggeberin.
Der:die Auftraggeberin stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§7 Verlust und Beschädigung
Für den Verlust oder die Beschädigung von Aufnahmen haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen beschränkt, sofern dies möglich ist.
§8 Leistung und Gewährleistung
Die Auftragnehmerin ist frei in der künstlerischen Gestaltung der Aufnahmen. Reklamationen hinsichtlich Stil, Bildbearbeitung oder angewendeter Techniken sind ausgeschlossen.
Die im Angebot festgelegte Mindestanzahl an Bildern wird garantiert, die tatsächliche Anzahl kann jedoch variieren.
Retusche-Arbeiten (z. B. Hautretusche, Entfernen von Falten) sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot vermerkt ist.
Nachträgliche Änderungen werden mit 140 € pro Stunde berechnet.
Hochzeitsfotografie: Der:die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich, dass die Sicht auf das Brautpaar nicht durch Gäste, Dekoration oder andere Hindernisse eingeschränkt wird.
§9 Stornierung & Terminverschiebung
Terminverschiebung:
Falls die Fotografin am neuen Termin nicht verfügbar ist, sind 25 % der Auftragssumme als Entschädigung fällig.
Ist ein Ersatztermin möglich, kann eine Preiserhöhung von 10 % (selbes Jahr) bzw. 20 % (Folgejahr) anfallen.
2. Muss der Auftrag aufgrund höherer Gewalt storniert werden, entfallen weitere Stornokosten.
§10 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt.
Sie haftet nicht für Bildverluste durch Veranstaltungsrestriktionen oder Fremdblitze.
§11 Honorare, Zahlung & Lieferung
Nach Annahme des Angebots steht der Auftragnehmerin das vereinbarte Honorar zu.
Die Rechnung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslieferung fällig.
Mahngebühr: 12 € pro Mahnung ab Fälligkeit.
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Lina Kröncke, Wien